Steueraufschub soll fünf ukrainische Staatsbetriebe stabilisieren
Der Gesetzentwurf Nr. 16179 sieht einen befristeten Stopp der zwangsweisen Beitreibung von Steuerschulden bei fünf Energieunternehmen vor. Schulden würden nicht erlassen, sondern bis sechs Monate nach Ende des Kriegsrechts vor Vollstreckungsmaßnahmen geschützt.
Die ukrainische Regierung will fünf staatlichen Unternehmen aus Bergbau und Energieversorgung vorübergehend Zugang zu ihren Betriebsmitteln sichern. Betroffen wären der Östliche Bergbau- und Aufbereitungskombinat sowie Dobropilliawuhillia-Wydobutok, Lwiwwuhillia, Wolynwuhillia und Regionale Elektrische Netze.
Die Werchowna Rada meldete die Registrierung der Regierungsvorlage am Donnerstag, 22. Oktober. Der Entwurf trägt die Nummer 16179 und wurde federführend an den Parlamentsausschuss für Finanz-, Steuer- und Zollpolitik überwiesen.
Vorgesehen ist keine Streichung der bestehenden Steuerschulden. Vielmehr soll ein neuer Punkt in die Übergangsbestimmungen des Steuergesetzbuchs aufgenommen werden, der den Kontrollbehörden bestimmte Beitreibungsmaßnahmen gegen die namentlich genannten Betriebe untersagt. Die Regelung soll bis sechs Monate nach Aufhebung oder Beendigung des Kriegsrechts gelten.
Zugleich soll die entsprechende Verjährungsfrist angehalten werden. Damit bliebe der Anspruch des Staates erhalten und könnte nach Ablauf der Schutzphase weiterverfolgt werden. Die Konstruktion verschiebt somit die Vollstreckung, ohne die finanzielle Verpflichtung der Unternehmen aufzulösen.
Auslöser der Initiative sind nach Darstellung der Regierung tägliche Inkassoanordnungen und zwangsweise Abbuchungen von Bankkonten staatlicher Kohle- und Uranbetriebe. Wenn sämtliche verfügbaren Mittel eingezogen werden, können die Unternehmensleitungen selbst geringe Einnahmen nicht mehr nach betrieblichen Prioritäten verteilen. Der fiskalische Zugriff wird dadurch nach Auffassung der Verfasser zu einem Produktionsrisiko.
Im Kohlebergbau betrifft dies den Kauf von Grubenholz, bogenförmigen Ausbauelementen und Sprengstoffen. Fehlen diese Materialien, gehen Förderung und Streckenvortrieb zurück. Das erschwert sowohl die laufende Produktion als auch die Vorbereitung neuer Abbauabschnitte und kann nach der Regierungsbegründung Lieferungen an Heizkraftwerke und Wärmekraftwerke gefährden.
Die Vorlage stellt diese Lage in den Zusammenhang der russischen Angriffe auf den ukrainischen Energiesektor. Die Förderung der privaten DTEK-Gruben von Pawlohradwuhillia sei gesunken, während die Kohlevorräte der thermischen Erzeuger abnähmen. Dadurch hätten die staatlichen Bergwerke im Lwiw-Wolyn-Revier, die laut Begründung ihre Förderung steigerten, zusätzliches Gewicht erhalten.
Ein weiterer Schwerpunkt sind die Löhne von mehr als 10.000 Beschäftigten. Kontosperren oder vollständige Abbuchungen könnten die pünktliche Auszahlung verhindern und damit Gemeinden treffen, in denen Bergbaubetriebe die wichtigsten Arbeitgeber sind. Die Regierung verweist darüber hinaus auf Familien, Zulieferer und andere wirtschaftlich verbundene Gruppen, deren Lebensgrundlage mittelbar von den Betrieben abhängt.
Auch die Bedienung laufender staatlicher Forderungen kann unter der Vollstreckung älterer Schulden leiden. Die Unternehmen benötigen Liquidität für Mehrwertsteuer, Sozialbeiträge und Gehälter. Der Entwurf greift damit ein Problem der Zahlungsreihenfolge auf: Der sofortige Einzug rückständiger Beträge kann neue Rückstände und weitere operative Schwierigkeiten begünstigen.
Hinzu kommen Ausgaben für die Sicherheit unter Tage. Die Entgasung von Grubenbauen muss rechtzeitig bezahlt und ausgeführt werden, da Verzögerungen die Belegschaften gefährden können. Außerdem sollen staatliche Sachwerte auf Grundlage früherer Entscheidungen des Wirtschafts- und des Energieministeriums aus östlichen Gebieten in sicherere westliche Regionen verlagert werden.
Die Begründung warnt vor den Folgen einer ungeordneten Stilllegung. Werden Grubenbaue unkontrolliert geflutet, können belastete Wässer an die Oberfläche gelangen, Trinkwasserschichten beeinträchtigen und Böden verunreinigen. Nach Ansicht der Regierung wären spätere Not- und Sanierungsmaßnahmen möglicherweise kostspieliger als der zeitweilige Verzicht auf eine sofortige Vollstreckung.
Mit dem Östlichen Bergbau- und Aufbereitungskombinat erfasst die Initiative auch die Uranförderung. Sein Fortbetrieb wird als Teil der Energiesicherheit betrachtet und soll verlorenes Energiepotenzial anderer Förderregionen teilweise ausgleichen können. Die Aufnahme der Regionalen Elektrischen Netze erweitert den Anwendungsbereich zudem auf Infrastruktur der Stromversorgung.
Neben dem federführenden Steuerausschuss sollen sich unter anderem die Ausschüsse für Energie, Wirtschaftsentwicklung, Rechtspolitik, Sozialpolitik, Umwelt, Haushalt, Korruptionsbekämpfung und europäische Integration mit dem Text befassen. Dabei geht es auch um die Abwägung zwischen einheitlicher Durchsetzung des Steuerrechts und einer kriegsbedingten Sonderregelung für strategisch eingestufte Staatsbetriebe.
Die Regierung erklärt, dass die Umsetzung keine zusätzlichen Ausgaben aus dem Staats- oder den Kommunalhaushalten erfordere. Am 23. Oktober war der Schutz jedoch noch nicht wirksam, denn die Registrierung ersetzt keinen Parlamentsbeschluss. Erst nach einer Annahme und Veröffentlichung könnte die Norm in Kraft treten; der vorgelegte Text nennt dafür den Tag nach der amtlichen Veröffentlichung.