Im ukrainischen Parlament liegt ein Gesetzentwurf vor, der Verstöße gegen staatliche Preis- und Tarifregeln spürbar verteuern soll. Die Initiative Nr. 16098 erfasst Bürger, verantwortliche Amtsträger beziehungsweise Unternehmensvertreter und die Betriebe selbst. Zugleich soll die Preisaufsicht enger mit den für Lizenzen zuständigen Behörden verknüpft werden.

Die Werchowna Rada der Ukraine meldete die Registrierung am Donnerstag, 24. September. Eingebracht wurde der Entwurf am Vortag von den Abgeordneten Serhii Kuzminykh, Serhii Bunin, Oleksandr Lukashev, Oleksandr Horobets und Yurii Zdebskyi in der 16. Sitzungsperiode der neunten Legislatur.

Federführend ist der Parlamentsausschuss für Strafverfolgung. Mitberatend sind unter anderem die Ausschüsse für wirtschaftliche Entwicklung, Finanzen, Haushalt, Energie, Rechtspolitik, Korruptionsbekämpfung, kommunale Angelegenheiten und europäische Integration. Diese breite Zuständigkeit zeigt, dass der Entwurf nicht nur das Ordnungswidrigkeitenrecht verändert, sondern auch Unternehmensaufsicht, Verbraucherschutz und Genehmigungsverfahren berührt.

Als zentralen Anlass nennen die Initiatoren die Kontrollergebnisse auf dem Arzneimittelmarkt. Der staatliche Dienst für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz führte von Januar bis August 2026 insgesamt 634 außerplanmäßige Prüfungen zu regulierten Preisen für Medikamente und Medizinprodukte durch. In 412 Fällen wurden Verstöße festgestellt; bei 65 Kontrollen sollen die Prüfer behindert worden sein.

Der Anteil der Prüfungen mit Beanstandungen stieg laut Begründung von 29% im Jahr 2025 auf 65% im Jahr 2026. Häufig ging es um Liefer-, Vertriebs- oder Einzelhandelsaufschläge oberhalb der erlaubten Höchstgrenzen. Die Quote deutet auf ein erhebliches Vollzugsproblem hin, bildet aber nicht automatisch den gesamten Markt ab, weil außerplanmäßige Kontrollen oft aufgrund von Beschwerden oder konkreten Verdachtsmomenten stattfinden.

Aus den Prüfungen gingen 401 Entscheidungen über wirtschaftsrechtliche Verwaltungssanktionen im Gesamtwert von 3,67 Millionen Hrywnja hervor. Hinzu kamen 187 Anordnungen zur Beseitigung von Verstößen. Gegen 275 verantwortliche Personen wurden persönliche Geldbußen von zusammen 684.100 Hrywnja verhängt, sodass Unternehmenshaftung und individuelle Verantwortlichkeit nebeneinanderstehen können.

Artikel 165-2 des ukrainischen Ordnungswidrigkeitengesetzbuches soll vollständig neu gefasst werden. Für die rechtswidrige Bildung, Festsetzung oder Anwendung von Preisen, Tarifen, Rabatten, Aufschlägen und Zuschlägen wären 150 steuerfreie Mindesteinkommenseinheiten für Bürger und 200 für verantwortliche Personen vorgesehen. Bei der üblichen Rechengröße von 17 Hrywnja entspräche dies 2.550 beziehungsweise 3.400 Hrywnja.

Bei einer Wiederholung innerhalb eines Jahres sollen die Sätze auf 200 und 250 Einheiten steigen, also rechnerisch auf 3.400 und 4.250 Hrywnja. Wer rechtmäßige Anforderungen der Preisaufsicht nicht erfüllt oder deren Tätigkeit behindert, müsste mit 300 Einheiten als Bürger und 350 als verantwortliche Person rechnen. Das wären auf derselben Grundlage etwa 5.100 beziehungsweise 5.950 Hrywnja.

Für Unternehmen sind erheblich weiter reichende finanzielle Folgen vorgesehen. Bei einem Verstoß gegen regulierte Preise soll der ungerechtfertigt erzielte Erlös abgeschöpft werden. Er entspricht der positiven Differenz zwischen dem tatsächlichen Umsatz und dem Umsatz, der sich bei rechtmäßiger Preisbildung ergeben hätte; zusätzlich wäre eine Geldbuße in Höhe von 100% dieses Betrags fällig.

Wer Entgelt für Waren verlangt, die nach dem Gesetz kostenlos bereitzustellen sind, soll eine Sanktion in Höhe des gesamten Warenwerts zahlen. Falsche Angaben gegenüber der Aufsichtsbehörde würden mit 3.000 steuerfreien Mindesteinheiten geahndet, die Missachtung von Anordnungen oder eine Behinderung mit 6.000. Bei 17 Hrywnja pro Einheit ergeben sich 51.000 beziehungsweise 102.000 Hrywnja.

Gerade die festen Unternehmensbußen werfen Fragen nach der Verhältnismäßigkeit auf. Für eine einzelne Apotheke können 102.000 Hrywnja eine gravierende Belastung darstellen, während derselbe Betrag für eine große Kette eine deutlich geringere Abschreckungswirkung entfaltet. Im parlamentarischen Verfahren könnte deshalb erörtert werden, ob Umsatz, Schwere, Dauer und Wiederholung eines Verstoßes stärker berücksichtigt werden sollten.

Darüber hinaus soll die zuständige Preisaufsicht Lizenzbehörden auffordern dürfen, mögliche Verstöße gegen Lizenzbedingungen zu prüfen und zu beseitigen. Auf dem Arzneimittelmarkt könnte eine Preisverletzung damit Folgen für die Betriebserlaubnis nach sich ziehen. Rechtstaatlich entscheidend wäre, dass die Lizenzstelle eigenständig prüft und dass eine bloße Mitteilung der Preisaufsicht nicht ohne weiteres als Beweis oder automatische Sanktion gilt.

Die Initiatoren erwarten keine zusätzlichen Ausgaben aus dem Staats- oder den Kommunalhaushalten. Sie argumentieren, strengere Haftung könne Preisstabilität fördern und inflationären Entwicklungen auf Verbrauchermärkten entgegenwirken. Ob dieser Effekt eintritt, hängt jedoch auch von verständlichen Preisregeln, einer verlässlichen Kontrolldichte, der Beweisqualität und schnellen, fairen Rechtsbehelfen ab.

Für Verbraucher könnten konsequent durchgesetzte Obergrenzen insbesondere bei lebenswichtigen Arzneimitteln einen konkreten Schutz bieten. Unternehmen benötigen zugleich Rechtssicherheit darüber, welche Unterlagen verlangt werden und wann ein Verhalten als Behinderung gilt. Sind diese Maßstäbe unklar, könnten zusätzliche Compliance-Kosten entstehen oder Risiken mittelbar in andere Preise eingerechnet werden.

Der Entwurf befindet sich erst am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens und kann in den Ausschüssen oder im Plenum noch verändert werden. Die vorgesehenen Bußgelder gelten daher bislang nicht. Bei einer Verabschiedung in der vorliegenden Form würde das Gesetz am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft treten; die Regierung hätte anschließend drei Monate Zeit, nachgeordnete Vorschriften anzupassen.