Für ukrainische Soldatinnen und Soldaten, die ihre Einheit unerlaubt verlassen haben, ist eine freiwillige Rückkehr auch nach dem 20. September 2026 möglich. Das bis zu diesem Datum geltende vereinfachte Programm ist jedoch ausgelaufen, sodass nun wieder das reguläre und in der Regel zeitaufwendigere Verfahren angewandt wird.

Das ukrainische Verteidigungsministerium teilte dies am Montag, 21. September, mit. Die Sonderregelung hatte sich auf Fälle bezogen, in denen das unerlaubte Verlassen der Einheit vor dem 12. Juni 2026 erfasst worden war.

Mit dem Ende des Programms entfällt nicht die Möglichkeit zur Rückkehr, sondern eine Reihe praktischer Erleichterungen. Betroffene müssen mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen, die Wiederaufnahme der Geldversorgung kann sich verzögern, und der künftige Dienstort kann grundsätzlich nicht frei gewählt werden.

Als erste Anlaufstelle kommt der Militärische Ordnungsdienst der ukrainischen Streitkräfte infrage. Eine Meldung ist bei dessen Zentralverwaltung für die Stadt Kyiv und das Gebiet Kyiv, bei einer Territorialverwaltung oder bei einer zuständigen Bezirksstelle möglich. Dort erhalten Rückkehrwillige Informationen über Reservebataillone und können eine formelle Zuweisung bekommen.

Die direkte Anreise zu einem Reservebataillon ist ebenfalls zulässig. Welches Bataillon zuständig ist, sollte zuvor beim Ordnungsdienst erfragt werden. Eine vorherige Abstimmung kann verhindern, dass sich das Verfahren wegen einer falschen Anlaufstelle oder fehlender Unterlagen weiter verzögert.

Nach dem Eintreffen muss der Kommandeur des Reservebataillons innerhalb von höchstens drei Tagen die vorläufige Aufnahme in die Personalliste anordnen und Aufgaben zuweisen. Damit wird dokumentiert, dass der Soldat oder die Soldatin wieder unter militärischer Führung steht. Eine endgültige Versetzung oder Verwendung ist damit noch nicht zwingend verbunden.

Der Kommandeur klärt zudem über die Strafverfolgungsbehörden, ob Angaben zu dem unerlaubten Entfernen in das Einheitliche Register der vorgerichtlichen Ermittlungen eingetragen wurden. Besteht ein entsprechender Eintrag, läuft die strafrechtliche Prüfung neben dem militärischen Wiedereingliederungsverfahren weiter.

Auch die frühere Einheit wird über die Ankunft informiert. Liegt die schriftliche Zustimmung des Kommandeurs eines für die vorrangige Personalauffüllung vorgesehenen Kampfverbandes vor, wird dieser Verband in der Mitteilung genannt. Daraus kann sich eine Perspektive für die weitere Verwendung ergeben, ein automatischer Anspruch auf die gewünschte Versetzung entsteht aber nicht.

Empfehlungsschreiben von Kampfbrigaden, die zusätzliches Personal benötigen, können von den Reservebataillonen berücksichtigt werden. Schreiben von Unterstützungs- oder Versorgungseinheiten bleiben dagegen unberücksichtigt. In solchen Fällen erfolgt die Einplanung in Einheiten mit vorrangigem Personalbedarf.

Diese Regelung soll Personal dorthin lenken, wo der operative Bedarf besonders groß ist. Für Rückkehrende bedeutet sie zugleich, dass persönliche Präferenzen hinter den Erfordernissen der Streitkräfte zurückstehen können. Militärische Fachrichtung, Dienstgrad, Gesundheitszustand und verfügbare Stellen spielen bei der Entscheidung ebenfalls eine Rolle.

Komplex ist häufig auch die Wiederaufnahme der Geldzahlungen. Dafür müssen der Personalstatus geklärt, die erforderlichen Befehle erlassen und Unterlagen zwischen der früheren Einheit, dem Reservebataillon und der aufnehmenden Einheit ausgetauscht werden. Der Tag der tatsächlichen Meldung sollte deshalb eindeutig dokumentiert sein.

Eine freiwillige Rückkehr beendet ein mögliches Strafverfahren nicht automatisch. Sie kann aber eine Voraussetzung dafür schaffen, von der strafrechtlichen Verantwortung befreit zu werden. Teil 5 des Artikels 401 des ukrainischen Strafgesetzbuchs sieht diese Möglichkeit für bestimmte Personen vor, die während des Kriegsrechts erstmals eine entsprechende Tat begangen haben.

Der oder die Betroffene muss einen militärischen Bericht einreichen und die schriftliche Zustimmung eines Kommandeurs zur Fortsetzung des Dienstes erhalten. Anschließend ist ein Antrag an den Ermittler, die Staatsanwaltschaft oder das Gericht zu richten. Die Unterlagen werden dem zuständigen Gericht vorgelegt, das allein über die Befreiung von der Strafverantwortung entscheidet.

Damit bleiben militärische Wiedereingliederung und strafrechtliche Bewertung zwei getrennte, wenn auch miteinander verbundene Abläufe. Die Aufnahme in ein Reservebataillon belegt die Rückkehr, ersetzt aber keinen Gerichtsbeschluss. Ebenso kann eine Empfehlung einer Brigade weder ein Ermittlungsverfahren beenden noch die gesetzlich vorgeschriebenen Schritte umgehen.

Das reguläre Verfahren bietet weiterhin einen geregelten Weg zurück in den Dienst, verlangt aber Geduld und eine sorgfältige Dokumentation. Kopien von Meldungen, Zuweisungen, Empfangsbestätigungen und schriftlichen Zustimmungen können später wichtig werden. Bei wiederholtem Fernbleiben, gesundheitlichen Gründen oder bereits laufenden Ermittlungen empfiehlt sich eine individuelle rechtliche Beratung.