Polen weist Ukrainerin wegen illegaler Spielhalle aus
Eine 40-jährige Ukrainerin betrieb in Radzyń Podlaski eine Spielhalle ohne Genehmigung. Nach ihrer Abschiebung erhielt sie eine fünfjährige Einreisesperre für den Schengenraum.
Polnische Grenzschützer haben eine 40 Jahre alte ukrainische Staatsbürgerin abgeschoben, die eine nicht genehmigte Automatenspielhalle in Radzyń Podlaski geführt hatte. Darüber berichtete inPoland.net.pl am Mittwoch, 28. Oktober.
Die Frau war von der örtlichen Polizei festgenommen worden. Den Ermittlungen zufolge hatte sie den Betrieb ohne die erforderliche Erlaubnis eingerichtet und geleitet. Die Behörden sprachen von erheblichen Schäden für den polnischen Staatshaushalt und bewerteten ihren weiteren Aufenthalt als Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Auf Ersuchen des zuständigen Kreispolizeichefs erließ der Nadbużański-Grenzschutz die Ausweisungsverfügung. Beamte begleiteten die Ukrainerin bis zur Staatsgrenze und übergaben sie den ukrainischen Diensten. Zugleich wurde gegen sie ein fünfjähriges Einreiseverbot für die Schengenstaaten verhängt.