Unternehmen aus der Alkohol-, Tabak- und E-Zigaretten-Branche erhalten mehr Zeit für die Beantragung von Verbrauchsteuerzeichen. Vorläufige Bedarfsberechnungen dürfen künftig während des gesamten Monats übermittelt oder angepasst werden, in dem die Zeichen zur Herstellung bestellt werden.

Darüber informierte der Staatliche Steuerdienst der Ukraine am Mittwoch, 7. Oktober. Bislang mussten die Unterlagen jeweils spätestens am 8. oder 18. des betreffenden Monats eingereicht werden.

Grundlage der Neuregelung ist die Regierungsverordnung Nr. 1195 vom 30. September 2026. Sie ändert die Vorschriften zur Herstellung, Lagerung und Veräußerung der Steuerzeichen sowie zur Kennzeichnung von Alkohol, Tabakwaren und Flüssigkeiten für elektronische Zigaretten.