Ukrainische Steuerbehörde erläutert Vorgehen bei kriegsbedingten Verlusten
Betroffene Steuerpflichtige sollen Sachschäden lückenlos belegen, eine Inventur vornehmen und die Verluste verbuchen. Für verlorene oder zerstörte Unterlagen gelten feste Melde- und Wiederherstellungsfristen.
Nach Angriffen sollten Unternehmen zunächst belastbare Nachweise wie Behördenprotokolle, Fotos, Videos oder Gutachten sichern. Daraus müssen der Vorfall, die betroffenen Vermögenswerte, das Schadensbild und der ursächliche Zusammenhang hervorgehen, wie der Staatliche Steuerdienst der Ukraine am Freitag, 30. Oktober, mitteilte.
Anschließend ist eine Inventur erforderlich, die Bestand, Zustand und Umfang der Verluste dokumentiert. Die Ergebnisse müssen ordnungsgemäß festgehalten, der Wert zerstörter Güter beziehungsweise der entstandene Schaden ermittelt und in der Buchführung berücksichtigt werden. Falls steuerrechtlich nötig, kann zusätzlich eine Bescheinigung über höhere Gewalt bei einer zuständigen Industrie- und Handelskammer eingeholt werden.
Gehen Steuerunterlagen verloren oder werden sie beschädigt beziehungsweise vorzeitig vernichtet, muss die zuständige Behörde binnen fünf Tagen schriftlich informiert werden. Die Wiederherstellung hat innerhalb von 90 Kalendertagen zu erfolgen, gerechnet ab dem Tag nach Eingang der Meldung. Für Betriebe aus aktiven Kampfgebieten und vorübergehend besetzten Regionen bestehen besondere Nachweisregeln.
Eine freiwillige Mitteilung über beschädigtes oder zerstörtes Eigentum kann elektronisch über das Steuerportal oder in Papierform eingereicht werden. Wer infolge der bewaffneten Aggression seine steuerlichen Pflichten nicht erfüllen kann, darf einen begründeten Antrag samt Belegen an die Kontrollbehörde richten.