Polen könnte lokale Aufenthaltsabgabe auf mehr Städte ausweiten
Ab 2027 sollen neben klassischen Ferienorten auch Kommunen mit Kultur-, Freizeit- oder Geschäftszielen für eine lokale Abgabe infrage kommen können.
In Polen könnte sich zum 1. Januar 2027 der Kreis der Orte vergrößern, die eine lokale Aufenthaltsabgabe erheben dürfen. Darüber berichtete inPoland.net.pl am Montag, 26. Oktober, unter Verweis auf geplante Vorgaben des Finanzressorts.
Nach dem Entwurf wären günstige klimatische Bedingungen kein zwingendes Kriterium mehr. Stattdessen sollen unter anderem der landschaftliche Wert, ausreichende Übernachtungsmöglichkeiten und besucherstarke Einrichtungen berücksichtigt werden.
Als relevante Ziele nennt das Vorhaben etwa Museen, Baudenkmäler, Freilichtmuseen, Freizeit- und Wasserparks, Naturschutzgebiete, botanische Gärten und Zoos. Auch Sportanlagen, Geschäfts- und Bildungszentren sowie Veranstaltungsorte für Messen, Festivals oder kulturelle, religiöse und wissenschaftliche Treffen könnten eine Rolle spielen.
Die Existenz einer solchen Einrichtung allein würde jedoch kein automatisches Erhebungsrecht schaffen. Weitere gesetzliche Bedingungen müssten erfüllt werden; ob die Abgabe tatsächlich eingeführt wird, bliebe eine Entscheidung der jeweiligen Kommune.