Die ukrainische Staatliche Steuerbehörde hat im Informationsschreiben Nr. 4/2026 praktische Hinweise zum Umgang mit Unternehmensvermögen veröffentlicht, das infolge von Kampfhandlungen zerstört, beschädigt oder verloren wurde. Darüber informierte die Behörde am Freitag, 23. Oktober.

Behandelt werden unter anderem die Mehrwertsteuer, die Ausbuchung bereits abgeschriebener Anlagegüter und die steuerliche Erfassung vernichteter Waren. Das Schreiben nennt zudem Nachweise für höhere Gewalt und rechtmäßige Ausbuchungen, darunter Bescheinigungen der Industrie- und Handelskammer, Berichte des staatlichen Notfalldienstes und Auszüge aus dem Register für Ermittlungsverfahren.

Für beschädigte oder zerstörte Objekte werden außerdem Besonderheiten bei der Immobiliensteuer und bei Zahlungen für Grundstücke erläutert. Ein weiterer Themenblock betrifft die Verbrauchsteuer und das Vorgehen beim Verlust verbrauchsteuerpflichtiger Waren.

Die Steuerbehörde geht darüber hinaus auf die Ausbuchung von Forderungen und Verbindlichkeiten ein. Beschrieben werden auch Möglichkeiten zur Ratenzahlung von Geldverpflichtungen und Steuerschulden.