Ab dem 1. Januar 2027 müssen Steuerpflichtige in der Ukraine für die Transportsteuer ein neues Erklärungsformular verwenden. Darüber informierte der Staatliche Steuerdienst am Mittwoch, 21. Oktober.

Künftig können in der Erklärung Vergünstigungen ausgewiesen werden, die durch Beschlüsse lokaler Selbstverwaltungsorgane gewährt wurden. Dafür erhält das Formular gesonderte Felder, in denen die Art der steuerlichen Begünstigung und deren Betrag erfasst werden.

Der Berechnungsteil wird wegen des größeren Umfangs neu gegliedert. Abschnitt I dient der Ermittlung der Steuerschuld einschließlich der Vergünstigung, Abschnitt II der Berichtigung einer Steuerverpflichtung.

Das ukrainische Steuergesetzbuch sieht keine unmittelbaren Vergünstigungen bei der Transportsteuer vor. Kommunale Stellen können solche Regelungen jedoch beschließen; begünstigte Unternehmen müssen die dadurch nicht gezahlten Beträge dokumentieren und in der Steuerberichterstattung ausweisen.