In der Ukraine ist die Befreiung von Grundabgaben für Grundstücke mit kriegsbedingt zerstörten Immobilien auf das Jahr 2026 ausgeweitet worden. Grundlage ist das Gesetz Nr. 4903-IX, dessen entsprechende Regelung am 23. Oktober in Kraft trat.

Das teilte der Staatliche Steuerdienst am Montag, 2. November, mit. Maßgeblich sind die Angaben im staatlichen Register für Eigentum, das infolge von Kampfhandlungen, Terrorakten oder Sabotage im Zusammenhang mit der russischen Aggression beschädigt oder zerstört wurde.

Die Befreiung beginnt am ersten Tag des Monats, in den das im Register vermerkte Zerstörungsdatum fällt. Sie endet mit dem letzten Tag des Monats, in dem das Eigentumsrecht an einem Neubau auf dem Grundstück eingetragen wird, oder mit Ablauf des Monats, in dem das Kriegsrecht in der Ukraine beendet oder aufgehoben wird.