In Polen wird die Ausgabe von Personalausweisen ab dem 1. Dezember 2026 flexibler. Wer einen Dowód osobisty beantragt, kann künftig bereits beim Antrag ein Amt auswählen, bei dem das fertige Dokument abgeholt werden soll.

Über die vom Innen- und Verwaltungsministerium vorbereitete Änderung berichtete inPoland.net.pl am Dienstag, 20. Oktober. Bislang muss der Ausweis bei derselben Behörde abgeholt werden, bei der auch der Antrag eingereicht wurde.

Die neue Regelung soll vor allem Bürgern Wege ersparen, die fern von ihrem Wohnort arbeiten oder studieren. Zugleich werden die Übermittlung von Unterlagen zwischen Kommunen und einzelne Vorgaben zur Identitätsbestätigung neu geregelt.

Vorgesehen ist außerdem ein vereinfachtes Verfahren für Ausweise, die irrtümlich für ungültig erklärt wurden. Innerhalb von 30 Tagen nach der Annullierung soll eine Wiederherstellung ohne aufwendige Formalitäten möglich sein. Ursprünglich war die Einführung für den 1. Juli 2026 geplant, wurde nach Beratungen jedoch auf Dezember verschoben.